Zum neuen Jahr kommen wieder die Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung. Wenn auch bei Ihnen immer weniger vom Einkommen übrig bleibt, sollten Sie diese Maßnahmen ergreifen, um in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
Ganz unabhängig von der Beitragserhöhung haben privat Krankenversicherte das Recht darauf, innerhalb ihrer Versicherungsgesellschaft in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Dafür sollten Wechselwillige Kontakt mit ihrem Versicherungsberater aufnehmen und nach einem günstigeren Tarif fragen. Ein weitgehend unbekannter Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts besagt nämlich, dass dieser Wechsel möglich ist und zwar ohne auf Leistungen zu verzichten. Wer das bei seiner Versicherungsgesellschaft durchbringt, zahlt im Schnitt 1500 Euro pro Jahr weniger in die Krankenversicherung.
Hier ein Beispiel aus meiner Beratungspraxis: Ein 74-jähriges Unternehmerehepaar zahlt zusammen 1500 Euro pro Monat in die private Krankenversicherung. Das ist etwa die Hälfte der gemeinsamen Rente von 3200 Euro. Auf eigene Nachfrage wird den beiden der Standardtarif für Rentner angeboten. Dieser kostet zwar deutlich weniger, aber leistet bloß so viel wie die gesetzliche Krankenversicherung. Gerade im Alter, wenn die Leistungen wichtig sind, sollen die Rentner darauf verzichten?
Wir sind drangeblieben und haben die Unterstützung eines Anwaltes dazu genommen. Jetzt sind sie innerhalb ihrer Gesellschaft umgruppiert worden und zahlen knapp 900 Euro, das sind 600 Euro Ersparnis im Monat, bzw. 5.400 Euro weniger im Jahr. Leistungen und Selbstbehalt sind dabei nahezu identisch geblieben.
Noch ein Beispiel: Herr Maier wird dieses Jahr 60 Jahre alt. Wegen einer chronischen Erkrankung musste er seine Arbeitszeit reduzieren. Zurück in die gesetzliche Pflichtversicherung kann er aber nicht, weil er die Grenze von 55 Jahren überschritten hat. Ein klassisches Dilemma: Herr Maier sitzt auf 870 Euro Kosten für seine private Krankenversicherung pro Monat.
Nach Verhandlungen mit seiner Versicherung bekam er bloß dann günstigere Tarife angeboten, wenn gleichzeitig die Leistungen verringert oder der Eigenanteil erhöht wurden. Das ist keine Alternative für ihn. Natürlich haben die privaten Krankenversicherer oft kein Interesse daran, Kranke in einen günstigeren Tarif umzugruppieren. Laut Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes müssen sie es aber zulassen. Lediglich wenn der Wunschtarif bessere Leistungen hat, kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen. Aber selbst dann sitzen Versicherte am längeren Hebel. Der Versicherer darf lediglich die Mehrleistungen gegenüber ihrem bestehenden Tarif streichen. Man bleibt also mindestens so gut versichert wie bisher. Gerade für langjährig Versicherte wie Herrn Maier ist das fast immer der beste Weg, da die bereits aufgebauten Altersrückstellungen voll erhalten bleiben.
Durch erste negative Antworten der Versicherung sollte man sich also nicht abschrecken lassen. Da heißt es einen langen Atem haben und sich nicht abwimmeln zu lassen. Oftmals bleibt nur der Gang zum unabhängigen Berater, denn diese haben spezialisierte Anwälte im Rücken, die den Tarifwechsel notfalls durchdrücken können.
Bereits im Jahr 2010 hat die Allianz Krankenversicherung vorm Bundesverwaltungsgericht einen Rechtsstreit verloren, nachdem sie Verbrauchern das Tarifwechselrecht nur gegen Beitragszuschlag ermöglichen wollte (Aktenzeichen 8 C 42.09). Nach dem Urteilsspruch darf ein deutscher Versicherer beim Tarifwechsel keine pauschalen Zuschläge verlangen. Seitdem haben aber immer noch viel zu wenige Privatversicherte von ihrem Recht Gebrauch gemacht und bares Geld eingespart. Obwohl hier in der Praxis schnell zwischen 1000 und 4000 Euro pro Jahr, also nach zehn Jahren zwischen 10.000 und 40.000 Euro, eingespart werden können. Über ein Leben gerechnet, kommen so oft mehrere zehntausend Euro an Ersparnis zusammen.
Auch wenn der eigene Beitrag nicht überteuert scheint, lohnt es sich, die Kosten zu prüfen und mit ähnlichen Tarifen desselben Anbieters zu vergleichen. Die eigene Versicherung ist dabei meist nicht sonderlich behilflich, müsste sie doch fortan vergleichbaren Versicherungsschutz für weniger Beitrag anbieten. Viele PKV Unternehmen sind ihren Kunden keine große Hilfe, wenn es darum geht, die eigene Krankenversicherung dauerhaft bezahlbar zu halten. Auch der Verband der Privaten Krankenversicherungen hat daran kein vitales Interesse.
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